Arbeitstreffen des Landesvorstandes mit dem Landesbehinderten- beauftragten bei der Lebenshilfe Ostfalen

Haldensleben, 21.11.2023: Das zweite Arbeitstreffen des Landesvorstandes mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Dr. Christian Walbrach, fand unter Beteiligung der Mitglieder des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung am 21.11.2023 bei der Lebenshilfe Ostfalen in Hundisburg und Haldensleben statt. Schwerpunktthema dieses Treffens war die Entwicklung von Wohnangeboten für Menschen mit komplexen Behinderungen. Dafür stand neben dem Besuch der Fördergruppe der Lebenshilfe Ostfalen gGmbH am Standort in Hundisburg auch der Rundgang und anschließende Austausch im Modellprojekt Wohnen in Haldenleben auf der Tagesordnung. In diesem Modellprojekt haben acht Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen ihr Zuhause gefunden und werden in einem ambulanten Setting begleitet und unterstützt.

Welche Rahmenbedingungen sind erforderlich und welche baulichen, finanziellen wie auch personellen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit ein derartiges Projekt umgesetzt werden kann? All diese Fragen wurden mit Herrn Dr. Christian Walbrach ausführlich erörtert.

Grundsätzlich zeigte sich, dass barrierefreier Wohnraum nicht in auseichender Anzahl vorhanden und selbst wenn, dieser für Menschen mit Behinderung nur selten finanzierbar ist. Ein Umstand, der in Sachsen-Anhalt bereits heute flächendeckend eine enorme Herausforderung für die betroffenen Personen darstellt und unter den aktuellen Entwicklungen sich perspektivisch zuspitzen wird. Hier ist es zwingend erforderlich, dass adäquater Wohnraum geschaffen wird. Zudem sind Maßnahmen erforderlich, damit Menschen mit Behinderung den Wohnraum finden, der ihren Bedarfen entspricht und diesen auch finanzieren können. Darüber hinaus zeigte sich insbesondere aus den Erfahrungen mit dem Modellprojekt, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und fachliche Begleitung und Assistenz von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen in einem ambulanten Setting nicht gegeben sind. Hier sahen die Teilnehmenden erhebliche Anpassungsbedarfe. Dazu gehört insbesondere eine reelle und ganzheitliche Feststellung der individuellen Assistenzbedarfe, damit eine bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung sichergestellt werden kann. Nur so kann den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen, das Wunsch- und Wahlrecht der leistungsberechtigten Menschen umgesetzt und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten werden, die ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht. Mit Blick auf die Entwicklung des Modellprojekts des Trägers der Eingliederungshilfe in Magdeburg, wurde auf die Erfahrungen im Aufbau von ambulanten Wohnprojekten für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und die daraus resultierende Expertise unserer Mitgliedsorganisationen hingewiesen. Damit einher ging das Angebot, dass sich die Lebenshilfen in die fachliche (Weiter-)Entwicklung bedarfsgerechter Angebote einbringen wird.

Zum Abschluss wurde sich darauf verständigt, dass im Jahr 2024 zwei Arbeitstreffen des Landesvorstandes mit Herrn Dr. Walbrach stattfinden werden. Zudem sagte der Landesbehindertenbeauftragte zu, an einer Beratung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung teilzunehmen.

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