Aschersleben, 20.06.2023: Zur zweiten Regionalkonferenz hatte der Landesvorstand am 20.06.2023 in die „Weiße Villa“ der Lebenshilfe Harzvorland gGmbH nach Aschersleben eingeladen. Mit VertreterInnen unserer Mitgliedsorganisationen aus der Mitte unseres Bundeslandes wurde über die Stärkung der Selbstvertretung den verschiedenen Gliederungen der Lebenshilfe diskutiert. Die Teilnehmenden brachten sich intensiv in die Diskussion ein, berichteten von ihren Erfahrungen und den bereits bestehenden Möglichkeiten. Zudem wurde auf die Herausforderungen hingewiesen und Erwartungen, sowie Wünsche zur Unterstützung formuliert. Der Landesverband bedankt sich bei den anwesenden Personen für die Teilnahme, die Diskussionsbeiträge und die Anregungen, Vorschläge und Hinweise.
Tangerhütte, 11.05.2023: Den Auftakt für die diesjährigen Regionalkonferenzen des Landesvorstandes bildete die Veranstaltung in Tangerhütte. Der Landesvorstand hatte eingeladen und fast alle Mitgliedsorganisationen aus dem Norden unseres Bundeslandes waren dieser Einladung gefolgt. Gemeinsam sind wir mit den VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen über die Stärkung der Selbstvertretung in allen Gliederungen der Lebenshilfe ins Gespräch gekommen. Es entwickelte sich eine interessante und breit angelegte Diskussion die zeigt, wie vielfältig und unterschiedlich die Lebenshilfe in unserem Bundesland aufgestellt ist.
Neben der Vorstellung der bereits bestehenden Formen der Beteiligung von SelbstvertreterInnen in den verschiedenen Lebenshilfen wurde auch über die Herausforderungen und Schwierigkeiten, insbesondere für die kleineren Lebenshilfevereinigungen in unserem Bundesland gesprochen. Alle anwesenden VertreterInnen sprachen sich deutlich für eine stärkere Beteiligung von SelbstvertreterInnen in den Lebenshilfe in unserem Bundesland aus. Allerdings wurde auch deutlich, dass die dafür notwendigen Maßnahmen regional unterschiedlich schnell umgesetzt werden können.
Begleitet wird der Landesbeirat durch Katharina Kirmes (Landesvorstandsmitglied), Anja Kusian (Fachbereit „Teilhabe und Selbstvertretung“) und Marcus Hoppe (Landesgeschäftsführung).
Neben der Abstimmung der zukünftigen Arbeitsweise haben wir in der ersten Beratung über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Beteiligung von Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter in unserem Verein gesprochen. Es war ein sehr spannender und interessanter Austausch und wir haben erste Ideen entwickelt. Über die Umsetzung werden wir beim nächsten Treffen sprechen.
Bild © Lebenshilfe Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Magdeburg, 15.03.2023: Die aktuelle Verhandlungssituation und die daraus resultierende unzureichende Finanzierung der Leistungen, die die Träger im Bereich der Eingliederungshilfe erbringen, stellt unsere Mitgliedsorganisationen zunehmend vor enorme Herausforderungen. In Briefen an den Ministerpräsidenten und den Finanzminister hat die Landesvorsitzende Waltraud Wolff bereits zum Jahresende 2022 sehr deutlich auf die sich abzeichnenden Probleme aber auch auf die Kompromissbereitschaft der Leistungserbringer hingewiesen und gleichzeitig eine zeitnahe Lösung eingefordert. Sowohl im Antwortschreiben des Finanzministers als auch des zuständigen Sozialministeriums wurde diese Lösung nicht in Aussicht gestellt. Vielmehr wurde auf die Möglichkeiten der Einigung in der Schiedsstelle verwiesen. Nunmehr liegen der Schiedsstelle mehr als 700 Anträge vor. Wann und wie die Abarbeitung erfolgen soll, ist derzeit nicht absehbar.
Der Film des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt bei der Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH verdeutlicht eindrücklich die Notwendigkeit einer schnellen Einigung, um die Leistungen für Menschen mit Behinderung in unserem Bundesland auch weiterhin aufrechterhalten und erbringen zu können.
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Dessau-Roßlau, 03.02.2023: Das Arbeitstreffen mit Dr. Christian Walbrach, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, fand in diesem Jahr bei der Lebenshilfe Roßlau e.V. statt. Im Mittelpunkt des Austausches stand neben der aktuellen Mindestbauverordnung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt auch das Thema inklusive Arbeit. Dazu fand ein Besuch des Wohnhauses im Lärchenweg und der Wäscherei der Lebenshilfe Roßlau e.V. statt. Im anschließenden Gespräch wurde beraten, wie sich Wohnangebote für Menschen mit Behinderung in der Zukunft verändern müssen.
Die VerterterInnen des Landesvorstandes machten deutlich, dass auch weiterhin differenzierte Wohnangebot notwendig sein werden, um den Anforderungen, Bedarfen und Wünschen der begleiteten Menschen mit Behinderung gerecht werden zu können. Dazu gehören neben den Wohngeboten in ambulanten Formen auch die gemeinschaftlichen Wohnformen. Dass bestehende Wohnhäuser an die heutigen Standards angepasst werden müssen und dazu neben Einzelzimmern auch individuelle nutzbare Sanitärbereiche gehören, ist nicht nur die Forderung der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt sondern war grundsätzlicher Konsens, wie auch die Frage der notwendigen personellen und sachlichen Ausstattung von ambulanten Wohnformen für Menschen mit hohem Assistenzbedarf.
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