Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V. wählt neuen Landesvorstand
Landesvorsitzende Waltraud Wolff einstimmig wiedergewählt
Magdeburg, 14.06.2018: Die Landesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. Bei der Wahl am Donnerstagnachmittag in der Landesgeschäftsstelle in Magdeburg stimmten die anwesenden Vertre-terinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes der Lebenshilfen in Sachsen-Anhalt einstimmig für Waltraud Wolff. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Dr. Jutta Hildebrand (Magdeburg) gewählt. Dem neuen Landesvorstand gehören Stefanie Siegel (Burg), Hartmut Dorsch (Naumburg), Stefan Labudde (Staßfurt) sowie Andreas Löbel (Quedlinburg) an.
In Ihrem Grußwort an die Mitglieder der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt verdeutlichte die Abteilungsleiterin Soziales und Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren, die Bedeutung der Lebenshilfe in Sachsen-Anhalt. Sie hob insbesondere das Engagement der Lebenshilfevereinigungen für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt hervor, das sich unter anderem in der Entwicklung neuer Angebote wiederfindet. Nur gemeinsam können die anstehenden Aufgaben in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung bewältigt werden.
In ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2017 und dem Ausblick auf die Jahre 2018 und 2019 machte Waltraud Wolff deutlich, dass mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt große Herausforderungen auf die Einrichtungen und Dienste und die Elternvereinigun-gen der Lebenshilfe in den Regionen zukommen werden. Insbesondere die Auseinandersetzungen für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ein zentraler Arbeitsschwerpunkt des Landesverbandes in den kommenden Jahren sein. Dazu gehören die Begleitung der Verhandlungen eines neuen Landesrahmenvertrages, die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes und damit einhergehend die Weiterentwicklungen der bestehenden Heimpersonalverordnung und der Heimmindestbauverordnung. Eine Reduzierung der Fachkraftquote durch eine einsprechende Anpassung oder Veränderung der Heimpersonalverordnung steht einer qualitativ hochwertigen Begleitung und Unterstützung entgegen.
Waltraud Wolff machte auf die dringende Notwendigkeit einer neuen Heimmindestbauverordnung aufmerksam. Viele Bundesländer haben bereits seit Jahren neue Verordnungen verabschiedet. Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Länder, das sich weiterhin an den alten, deutlich schlechten Standards orientiert. „Doppelzimmer, Einzelzimmer mit einer Maximalgröße von 12 qm oder auch Sanitärbereiche, die sich bis zu acht Menschen einer Wohneinrichtung teilen müssen, dürfen im Jahr 2018 nicht mehr der Standard sein“ so Waltraud Wolff in ihrem Bericht.