Orts- und Kreisvereinigungen

Die Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe sind eingetragene gemeinnützige Vereine, die durch einen ehrenamtlichen Vorstand geführt werden. Die Orts- und Kreisvereinigungen leisten die Basisarbeit und bilden das Bindeglied zwischen Eltern und Angehörigen, Menschen mit Behinderung und den in den Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe tätigen Fachkräften.

Sieben Orts- und Kreisvereinigungen sind Träger von Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung. Andere Ortsvereinigungen sind Gesellschafter gemeinnützige GmbH'en. In deren Trägerschaft werden die Einrichtungen und Dienste vorgehalten.

 

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