Arbeitstreffen des Vorstandes mit dem Dr. Christian Walbrach

Magdeburg, 20.03.2024: Heute fand das erste Arbeitstreffen des Landesvorstandes mit dem Landesbehindertenbeauftragten in diesem Jahr statt. In der Werkstatt der Lebenshilfe-Werk Magdeburg gGmbH besuchten wir den Berufsbildungsbereich. Im Mittelpunkt des Austauschs standen die Ergebnisse der Beratungen und der Studien des Bundesgesetzgebers zur Entgeltreform in den Werkstätten. Der Landesvorstand wollte in diesem Treffen mit Dr. Christian Walbrach über die angedachte „Ausgliederung“ oder „Auslagerung“ der Berufsbildungsbereiche aus den Werkstätten und im Weiteren deren öffentliche Ausschreibung ins Gespräch kommen. Es konnte deutlich gemacht werden, dass diese Veränderungen eine Herausforderung nicht allein für die Werkstattträger, sondern insbesondere für die leistungsberechtigten Menschen und deren Familien darstellen werden. Die zukünftigen Anbieter müssen nicht nur neue Angebote entwickelt und aufbauen, sondern bestehende gute und bewährte Angebote der beruflichen Bildung müssten eingestellt werden. Es konnte verdeutlicht werden, dass die Lebenshilfen diese Entwicklungen mit großer Skepsis verfolgen und begleiten werden, denn Erfahrungen mit anderen Angebote (z.B. DIA AM) haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmenden nach dieser Form der Erprobung, die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben dennoch in der WfbM in Anspruch nehmen. Dies allerdings verzögert und mit einer weiteren Negativerfahrung in ihrer Bildungsbiographie. 

 
Wir konnten Herrn Dr. Walbrach durch den Besuch des Berufsbildungsbereiches der Lebenshilfe-Werk Magdeburg gGmbH sensibilisieren und verdeutlichen, welche hochwertigen Bildungsangebote in den Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereichen unterbreitet und durch welche Maßnahmen der Werkstätten, die Kompetenzen der leistungsberechtigten Menschen – nicht nur für den Übergang in die WfbM – entwickelt werden. Wir konnten verdeutlichen, dass der Berufsbildungsbereich ein Kompetenzzentrum zur individuellen Förderung und Ausbildung der Teilnehmenden ist und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durchaus in fehlenden Angeboten von Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes begründet liegt. Zudem wurden gefordert, dass eine derartige Veränderung in diesem Bereich mit den beschriebenen Konsequenzen nur vollzogen werden darf, wenn sich deutliche qualitative Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen daraus ergeben. 

Es wurde verabredet, dass der Landesvorstand zu diesem Thema weiterhin im Austausch mit dem Landesbehindertenbeauftragten bleiben wird.

Ein besonderer Dank geht an Heike Woost, Geschäftsführerin der Lebenshilfe-Werk Magdeburg gGmbH und das Team des Berufsbildungsbereichs der Werkstatt in Magdeburg. 
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